Jetzt ist es amtlich!
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat neue Förderrichtlinien vorgelegt. Die neue Regelung bringt folgende Änderungen mit sich:
- Deutlich erhöhte Fördersätze bei fast allen Fördersegmenten.
- Die Antragsberechtigung wird auf alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, ausgeweitet.
- Der Gebäudebestand wird neu definiert. Zum Gebäudebestand zählen Gebäude, in denen seit mindestens 2 Jahren ein anderes Heizungssystem installiert ist, das ersetzt oder unterstützt werden soll.
- Die Frist für die Antragstellung im einstufigen Verfahren wird von 6 auf 9 Monate erweitert. Solarkollektoranlagen zur reinen Warmwasserbereitung sind jetzt auch Gegenstand der Basisförderung.
- Die Zusatzförderung (verschiedene Bonustatbestände sowie für Optimierungsmaßnahmen) wird auch im Rahmen der Innovationsförderung möglich.
- Die 1.000 m2-Höchstgrenze bei der solaren Prozesswärme wird aufgehoben.
Die neuen Richtlinien sind ab dem 01. April 2015 gültig. Die komplette Liste der geänderten Förderrichtlinien finden Sie unter:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html
Eine Zusammenfassung der Förderübersichten kann man hier herunterladen (PDF).