Jetzt ist es amtlich!

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat neue Förderrichtlinien vorgelegt. Die neue Regelung bringt folgende Änderungen mit sich:

  • Deutlich erhöhte Fördersätze bei fast allen Fördersegmenten.
  • Die Antragsberechtigung wird auf alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, ausgeweitet.
  • Der Gebäudebestand wird neu definiert. Zum Gebäudebestand zählen Gebäude, in denen seit mindestens 2 Jahren ein anderes Heizungssystem installiert ist, das ersetzt oder unterstützt werden soll.
  • Die Frist für die Antragstellung im einstufigen Verfahren wird von 6 auf 9 Monate erweitert. Solarkollektoranlagen zur reinen Warmwasserbereitung sind jetzt auch Gegenstand der Basisförderung.
  • Die Zusatzförderung (verschiedene Bonustatbestände sowie für Optimierungsmaßnahmen) wird auch im Rahmen der Innovationsförderung möglich.
  • Die 1.000 m2-Höchstgrenze bei der solaren Prozesswärme wird aufgehoben.

Die neuen Richtlinien sind ab dem 01. April 2015 gültig. Die komplette Liste der geänderten Förderrichtlinien finden Sie unter:

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html

Eine Zusammenfassung der Förderübersichten kann man hier herunterladen (PDF).